Keine Revision im Postbank-Verfahren - Bundesgerichtshof weist Deutsche-Bank-Forderung zurück

Die Deutsche Bank kann gegen ein Urteil, das sie zu höheren Zahlungen an eine Gruppe ehemaliger Postbank-Investoren verpflichtet, nicht in Revision gehen. Der langjährige Rechtsstreit steht im Zusammenhang mit der Übernahme des früheren Konkurrenten im Privatkundengeschäft.

Der Bundesgerichtshof, Deutschlands höchstes Zivilgericht, entschied gegen das deutsche Geldhaus. Das geht aus einem am Mittwoch auf der Website des Gerichts veröffentlichten Beschluss hervor.