BWB WON'T APPEAL TELEKOM AUSTRIA'S YESSS! PURCHASE (GERMAN)
(The following press release from Bundeswettbewerbsbehoerde was received by e-mail. It was not confirmed by the sender.)
Sehr geehrte Damen und Herren Redakteure,
anbei übermittle ich Ihnen untenstehend die aktuelle Presseaussendung der Bundeswettbewerbsbehörde.
BWB: Kein Rekurs gegen die Entscheidung Telekom Austria / Yesss! Tatsachenmängel im Rekursverfahren nicht relevierbar.
Wien, 21. 12 2012. Im Verfahren rund um den Zusammenschluss von Telekom Austria und Yesss! wird die Bundeswettbewerbsbehörde keinen Rekurs an das Kartellobergericht erheben. Die Entscheidung (erster Instanz) ist zwar mangelhaft, jedoch vor dem Kartellobergericht (OGH) nicht mit Aussicht auf Erfolg bekämpfbar. Die BWB hatte bis zuletzt Einwände gegen den Zusammenschluss.
Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat heute, 21.12.2012 entschieden, auf ein Rechtsmittel (Rekurs) gegen die Entscheidung des Kartellgerichts im Zusammenschlussverfahren von Yesss! durch die Telekom Austria zu verzichten. Der Zusammenschluss der beiden Mobilfunkanbieter war vom Kartellgericht am 26.11.2012 im Wesentlichen auf Grundlage des vom Gericht bestellten Gutachtens ohne Auflagen genehmigt worden. Das Gericht ging dabei von Tatsachen aus, die in maßgeblichen Teilen unzutreffend sind. Nach der aktuellen Rechtsprechung können unzutreffend festgestellte Tatsachen vor dem Kartellobergericht nicht bekämpft werden. Ein Rekursverfahren würde daher nur zu unnötigen Zeitverzögerungen führen, letztlich aber nichts bringen.
Tatsachenmängel im Rekursverfahren nicht relevierbar.
Dass Tatsachenmängel im Rechtsmittelverfahren nicht bekämpfbar sind, ist nach Auffassung der Amtspartei BWB eine wesentliche Unzulänglichkeit des Kartellgesetzes. Die BWB wird weiterhin (wie auch schon in der Vergangenheit) darauf drängen, dass dieser Mangel in einer Novelle behoben werden muss.
Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) wurde am 1. Juli 2002 als unabhängige, weisungsfreie Aufgriffs-, Ermittlungs- und Antragsbehörde in Wettbewerbsangelegenheiten gegründet. Aufgabe der BWB ist es, einen freien und fairen Wettbewerb sicherzustellen. Die Leitung der BWB obliegt dem Generaldirektor für Wettbewerb, Dr. Theodor Thanner. Derzeit beschäftigt die BWB 33 Mitarbeiter, wobei 21 davon als "Casehandler" (Fallbearbeiter) im Einsatz sind. Informationen: www.bwb.gv.at
Rückfragehinweis Dr. Stefan Keznickl
Bundeswettbewerbsbehörde Fon: 01/24508 - 326
Mail to: stefan.keznickl@bwb.gv.at<mailto:stefan.keznickl@bwb.gv.at>
www.bwb.gv.at<http://www.bwb.gv.at/>
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